Informationen zur Einsicht in nicht bestandene Aufnahmeprüfungen
Die Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfungen findet in zwei Schritten – auf digitalem Weg bzw. per Telefon – statt.
1. Schritt:Prüfungskopie bestellen
Von Freitag, 21. März 2025, bis Donnerstag, 27. März 2025 können Kandidatinnen und Kandidaten mit diesem Bestellformular Kopien ihrer Prüfung anfordern. Die Kopien werden ins Dossier auf der ZAP-Homepage geladen.
Die Musterlösungen werden direkt ins Dossier hochgeladen und können ab dem 21. März um 17 Uhr unter www.zap.zh.ch eingesehen werden.
2. Schritt: Auskunftsgesuch einreichen
Zwischen Montag, 24. März 2025, und Freitag, 28. März 2025, 12.00 Uhr mittags, können Sie mit diesem Gesuchsformular ein Auskunftsgesuchstellen. Die Gesuche werden von den Prüfungsverantwortlichen des jeweiligen Fachs zwischen dem 2. und 4. April 2025 telefonisch beantwortet.
Wichtig:
- Pro beanstandetem Prüfungsteil muss ein separates Auskunftsgesuch gestellt werden.
- Die Beanstandung darf nicht im Widerspruch zum Korrekturschlüssel stehen.
- Die Beanstandung muss klar und kurz formuliert sein (max. 150 Zeichen).
- Die Telefonnummer, auf der Sie zwischen dem 2. und 4. April 2025 gut erreichbar sind, ist anzugeben. Die genauen Zeiten, zu denen die Anrufe getätigt werden, sind auf dem Gesuchsformular ersichtlich.
Bestandene Prüfungen: Eine Einsicht in bestandene Prüfungen kann beim Sekretariat der Kantonsschule Limmattal (zap.ksl@edu.zh.ch) vom 5. Mai bis 9. Juli 2025 beantragt werden.
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