Informationen zur Einsicht in Aufnahmeprüfungen
Die Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfungen findet in zwei Schritten – auf digitalem Weg bzw. per Telefon – statt.
1. Schritt: Prüfungskopie bestellen
Kandidatinnen und Kandidaten können mit diesem Bestellformular Kopien ihrer Prüfung anfordern. Die Kopien werden ins Dossier auf der ZAP-Homepage geladen.
Die Lösungen werden nicht verschickt. Sie können auf der Homepage der zentralen Aufnahmeprüfung abgerufen werden.
2. Schritt: Auskunftsgesuch einreichen
Die Einreichungsfrist für Auskunftsgesuche ist am 27. März 2024 abgelaufen. Es können keine Gesuche mehr gestellt werden.
Bestandene Prüfungen: Prüfungskopien bestandener Prüfungen können ab sofort bis spätestens 30. Juni 2024 beantragt werden.