Leistungswille bei Jung und Alt

Informationen zur Einsicht in nicht bestandene Aufnahmeprüfungen

Die Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfungen findet in zwei Schritten – auf digitalem Weg bzw. per Telefon – statt.

1. Schritt: Prüfungskopie bestellen

Von Mittwoch 22. März 2023, bis Donnerstag, 30. März 2023 können Kandidatinnen und Kandidaten mit diesem Bestellformular Kopien ihrer Prüfung anfordern. Die Kopien werden ins Dossier auf der ZAP-Homepage geladen.

Die Lösungen werden nicht verschickt. Sie können auf der Homepage der zentralen Aufnahmeprüfung abgerufen werden.

2. Schritt: Auskunftsgesuch einreichen

Zwischen Freitag 24. März 2023, und Freitag, 31. März 2021, 12.00 Uhr, können Sie mit diesem Gesuchsformular ein Auskunftsgesuch stellen. Die Gesuche werden von den Prüfungsverantwortlichen des betreffenden Fachs zwischen dem 3. und 6. April 2023 telefonisch beantwortet. Wichtig: Ihre Beanstandung darf nicht im Widerspruch zum Korrekturschlüssel stehen und pro Prüfungsteil muss ein separates Auskunftsgesuch gestellt werden.

Bestandene Prüfungen: Eine Einsicht in bestandene Prüfungen kann frühestens nach den Frühlingsferien bis spätestens 31. Mai 2023 beantragt werden.

Wichtig:

Die Lösungen für das Kurzgymnasium finden Sie hier.

Die Lösungen für das Langgymnasium finden Sie hier.